Änderungen ab 1. Januar 2027
Verordnung des EDI vom 13. Oktober 2026 (AS 2026 573). Die Liste behält ihre 167 Ziffern; geändert ist:
| bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 | |
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| 405 | Autismus-Spektrum-Störungen, sofern die Diagnose durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Entwicklungspädiatrie bestätigt worden ist | Autismus-Spektrum-Störungen, sofern die Diagnose durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Entwicklungspädiatrie bestätigt worden ist |
Praktisch: Familien, die auf einen Termin in der Neuropädiatrie oder Entwicklungspädiatrie warten, können die Diagnose für die IV ab 2027 auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bestätigen lassen.