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Geburtsgebrechen Ziffer 423
Angeborene Fehlbildungen und Erkrankungen des Nervus opticus mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)
XVII. Sinnesorgane › a. Auge
Was die Ziffer bedeutet
Ist das Gebrechen bei Ihrem Kind mit dieser Ziffer anerkannt, übernimmt die IV die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG) — statt der Krankenkasse, ohne Franchise und Selbstbehalt. Die IV-Stelle prüft, ob alle Bedingungen der Ziffer erfüllt sind; die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle des Wohnkantons.
Diagnose da, aber unklar, ob die IV zahlt — oder abgelehnt? GG-Check für Ziffer 423: CHF 19
Weitere Ziffern im Kapitel
- 411 — Angeborene Fehlbildungen der Lider, sofern eine Operation notwendig ist
- 412 — Angeborene Ptose, sofern sie im Aufblick von <30° eine Beeinträchtigung der Sehachse verursacht
- 413 — Aplasie der Tränenwege
- 415 — Anophthalmus, Buphthalmus und angeborenes Glaukom
- 416 — Angeborene Trübungen der Cornea mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Op
- 417 — Angeborener Nystagmus mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusvermi
- 418 — Angeborene Anomalien der Uvea mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Vi
- 419 — Angeborener Linsen- oder Glaskörpertrübungen sowie Lageanomalien der Linse mit Visusverminderung auf 0,3 oder
- 420 — Frühgeborenenretinopathie (ROP)
- 421 — Retinoblastom
- 422 — Angeborene Erkrankungen und Anomalien der Netzhaut (wie Lebersche kongenitale Amaurose, Chromatopsie, Albinism
- 424 — Angeborene Tumoren der Augenhöhle, die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auftreten
- 425 — Angeborene Refraktionsanomalien mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder
- 426 — Angeborene zentrale Visusstörung (elementare Sehfunktionsstörungen wie Störungen des Gesichtsfelds, des Kontra
- 427 — Strabismus und Mikrostrabismus monolateralis, wenn eine Amblyopie mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger (