Geburtsgebrechen

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Geburtsgebrechen Ziffer 395

Neuromotorische Symptome im Sinne eindeutig pathologischer Bewegungsmuster (asymmetrische Bewegungsmuster, eingeschränkte Variabilität der Spontanmotorik [Stereotypien]) oder weitere, im Verlauf als zunehmend dokumentierte Symptome (asymmetrisches Haltungsmuster, Opisthotonus, persistierende Primitivreaktionen sowie ausgeprägte qualitative Auffälligkeiten des Muskeltonus [Rumpfhypotonie bei erhöhtem Tonus im Bereiche der Extremitäten]), welche in den ersten zwei Lebensjahren auftreten, als mögliche Frühsymptome einer zerebralen Lähmung gelten und therapiebedürftig sind. Ein motorischer Entwicklungsrückstand und ein Plagiozephalus gelten nicht als Geburtsgebrechen im Sinne der Ziffer 395.

XV. Zentrales, peripheres und autonomes Nervensystem

Was die Ziffer bedeutet

Ist das Gebrechen bei Ihrem Kind mit dieser Ziffer anerkannt, übernimmt die IV die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG) — statt der Krankenkasse, ohne Franchise und Selbstbehalt. Die IV-Stelle prüft, ob alle Bedingungen der Ziffer erfüllt sind; die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle des Wohnkantons.

Diagnose da, aber unklar, ob die IV zahlt — oder abgelehnt? GG-Check für Ziffer 395: CHF 19

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