Geburtsgebrechen

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Geburtsgebrechen Ziffer 404

Angeborene Störungen des Verhaltens bei Kindern ohne Intelligenzminderung mit kumulativem Nachweis von:

  1. Störungen des Verhaltens im Sinne einer krankhaften Beeinträchtigung der Affektivität oder der Kontaktfähigkeit;
  2. Störungen des Antriebes;
  3. Störungen des Erfassens (perzeptive Funktionen);
  4. Störungen der Konzentrationsfähigkeit;
  5. Störungen der Merkfähigkeit.

XVI. Angeborene psychische Erkrankungen und tiefgreifende Entwicklungsrückstände

Was die Ziffer bedeutet

Ist das Gebrechen bei Ihrem Kind mit dieser Ziffer anerkannt, übernimmt die IV die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG) — statt der Krankenkasse, ohne Franchise und Selbstbehalt. Die IV-Stelle prüft, ob alle Bedingungen der Ziffer erfüllt sind; die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle des Wohnkantons.

Diagnose da, aber unklar, ob die IV zahlt — oder abgelehnt? GG-Check für Ziffer 404: CHF 19

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