Geburtsgebrechen

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Geburtsgebrechen Ziffer 122

Angeborene Hemihypertrophie/Hemiatrophie des Gesichts und/oder des Schädels, aber ohne progrediente Gesichtsasymmetrien, wie hemimandibuläre Hyperplasie, hemimandibuläre Elongation, Kondylushyperplasie

II. Skelett › A. Systemerkrankungen des Skeletts

Was die Ziffer bedeutet

Ist das Gebrechen bei Ihrem Kind mit dieser Ziffer anerkannt, übernimmt die IV die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG) — statt der Krankenkasse, ohne Franchise und Selbstbehalt. Die IV-Stelle prüft, ob alle Bedingungen der Ziffer erfüllt sind; die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle des Wohnkantons.

Diagnose da, aber unklar, ob die IV zahlt — oder abgelehnt? GG-Check für Ziffer 122: CHF 19

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