Geburtsgebrechen

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Geburtsgebrechen Ziffer 123

Angeborene Dysostosen:

  1. Kraniosynostosen, sofern Operation notwendig ist, und kraniofaziale Dysostosen
  2. Dysostosen mit vorwiegendem Befall des Achsenskeletts
  3. Dysostosen mit vorwiegendem Befall der Extremitäten

II. Skelett › A. Systemerkrankungen des Skeletts

Was die Ziffer bedeutet

Ist das Gebrechen bei Ihrem Kind mit dieser Ziffer anerkannt, übernimmt die IV die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG) — statt der Krankenkasse, ohne Franchise und Selbstbehalt. Die IV-Stelle prüft, ob alle Bedingungen der Ziffer erfüllt sind; die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle des Wohnkantons.

Diagnose da, aber unklar, ob die IV zahlt — oder abgelehnt? GG-Check für Ziffer 123: CHF 19

Weitere Ziffern im Kapitel